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   LG Hamburg, 19.02.2021 - 325 O 100/19   

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LG Hamburg, 19.02.2021 - 325 O 100/19 (https://dejure.org/2021,6132)
LG Hamburg, Entscheidung vom 19.02.2021 - 325 O 100/19 (https://dejure.org/2021,6132)
LG Hamburg, Entscheidung vom 19. Februar 2021 - 325 O 100/19 (https://dejure.org/2021,6132)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz für Anleger einer kanadischen Ferienimmobilie

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 11.05.2006 - III ZR 205/05

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen eines

    Auszug aus LG Hamburg, 19.02.2021 - 325 O 100/19
    Nach der Rechtsprechung des BGH trägt der Kläger, der eine Verletzung bestehender Aufklärungspflichten behauptet, die Beweislast für seine Behauptung, der Prospekt sei ihm nicht oder nicht rechtzeitig vor der Zeichnung übergeben worden (BGH, Urt. v. 11.5.2006 - III ZR 205/05 - NJW-RR 2006, 1345/1346 Rz 7; Urt. v. 6.12.2012 - III ZR 66/12 - NJW-RR 2013, 296 Rz 16).

    Die Beklagte trifft jedoch eine sekundäre Darlegungslast dahingehend, in welcher Weise sie ihren Aufklärungspflichten nachgekommen ist (vgl. BGH, Urteil vom 11.5.2006 - III ZR 205/05 - NJW-RR 2006, 1345/1346 Rz 7).

  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus LG Hamburg, 19.02.2021 - 325 O 100/19
    Danach muss der Aufklärungspflichtige beweisen, dass der Anleger die Kapitalanlage auch bei richtiger Aufklärung erworben hätte, er also den unterlassenen Hinweis unbeachtet gelassen hätte (BGH, Urteil vom 7.12.2009 - II ZR 15/08 - NJW-RR 2010, 1187 Rn 24 Urteil vom 12.5.2009 - XI ZR 586/07 - NJW 2009, 2298 Rn 22).
  • BGH, 06.12.2012 - III ZR 66/12

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Anforderungen an die Schlüssigkeit und

    Auszug aus LG Hamburg, 19.02.2021 - 325 O 100/19
    Nach der Rechtsprechung des BGH trägt der Kläger, der eine Verletzung bestehender Aufklärungspflichten behauptet, die Beweislast für seine Behauptung, der Prospekt sei ihm nicht oder nicht rechtzeitig vor der Zeichnung übergeben worden (BGH, Urt. v. 11.5.2006 - III ZR 205/05 - NJW-RR 2006, 1345/1346 Rz 7; Urt. v. 6.12.2012 - III ZR 66/12 - NJW-RR 2013, 296 Rz 16).
  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08

    "Optimistische Erwartung" als Grundlage einer Anlageempfehlung

    Auszug aus LG Hamburg, 19.02.2021 - 325 O 100/19
    Allerdings bedarf es keines gesonderten Hinweises auf ein Totalverlustrisiko, wenn die Anlage in einer Beteiligung an einer Gesellschaft besteht, die in einen Sachwert wie Immobilien investiert (BGH, Urt. v. 27.10.2009 - XI ZR 337/08 - NJW-RR 2010, 115 Rz 25; Beschl. v. 23.09.2014 - II ZR 317/13 - BeckRS 2014, 22061 Rz 18).
  • BGH, 07.12.2009 - II ZR 15/08

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen

    Auszug aus LG Hamburg, 19.02.2021 - 325 O 100/19
    Danach muss der Aufklärungspflichtige beweisen, dass der Anleger die Kapitalanlage auch bei richtiger Aufklärung erworben hätte, er also den unterlassenen Hinweis unbeachtet gelassen hätte (BGH, Urteil vom 7.12.2009 - II ZR 15/08 - NJW-RR 2010, 1187 Rn 24 Urteil vom 12.5.2009 - XI ZR 586/07 - NJW 2009, 2298 Rn 22).
  • BGH, 24.04.2014 - III ZR 389/12

    Prospekthaftung bei Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds:

    Auszug aus LG Hamburg, 19.02.2021 - 325 O 100/19
    Nach der Rechtsprechung des BGH muss dem Anleger das Risiko eines möglichen Totalverlusts, das bei einer unternehmerischen Beteiligung in der Natur der Sache liegt und sich nicht sicher abschätzen lässt, ohne verharmlosende oder beschönigende Hinweise hinreichend deutlich vor Augen gehalten werden (BGH, Urt. v. 24.4.2014 - III ZR 389/12 - NJW-RR 2014, 1075 Rz 29).
  • BGH, 05.03.2009 - III ZR 17/08

    Plausibilitätsprüfung eines Emissionsprospekts durch Anlagevermittler

    Auszug aus LG Hamburg, 19.02.2021 - 325 O 100/19
    Dabei kann es als Mittel der Aufklärung genügen, wenn dem Interessenten statt einer mündlichen Aufklärung ein Prospekt über die Kapitalanlage überreicht wird, wenn dieser nach Form und Inhalt geeignet ist, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln, und dem Interessenten so rechtzeitig vor dem Vertragsschluss übergeben wird, dass sein Inhalt noch zur Kenntnis genommen werden kann (BGH, Urteil vom 13.05.1993 - III ZR 25/92 - NJW-RR 1993, 1114; BGH, Urteil vom 5.3.2009 - III ZR 17/08 - NZG 2009, 471 Rz 12).
  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

    Auszug aus LG Hamburg, 19.02.2021 - 325 O 100/19
    Dabei kann es als Mittel der Aufklärung genügen, wenn dem Interessenten statt einer mündlichen Aufklärung ein Prospekt über die Kapitalanlage überreicht wird, wenn dieser nach Form und Inhalt geeignet ist, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln, und dem Interessenten so rechtzeitig vor dem Vertragsschluss übergeben wird, dass sein Inhalt noch zur Kenntnis genommen werden kann (BGH, Urteil vom 13.05.1993 - III ZR 25/92 - NJW-RR 1993, 1114; BGH, Urteil vom 5.3.2009 - III ZR 17/08 - NZG 2009, 471 Rz 12).
  • BGH, 11.01.2007 - III ZR 193/05

    Haftung des Vermittlers einer Kapitalanlage

    Auszug aus LG Hamburg, 19.02.2021 - 325 O 100/19
    Nach der Rechtsprechung des BGH kommt ein solcher Vertrag zumindest stillschweigend zu Stande, wenn der Interessent deutlich macht, dass er, auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen, die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will, und der Anlagevermittler die gewünschte Tätigkeit beginnt (BGH, Urteil vom 11.1. 2007 - III ZR 193/05 - NJW 2007, 1362 Rn 10).
  • BGH, 10.07.2012 - XI ZR 295/11

    Abtretung sämtlicher Rechte aus der Beteiligung als Zug um Zug zu gewährenden

    Auszug aus LG Hamburg, 19.02.2021 - 325 O 100/19
    Besteht die Kapitalanlage wie hier in einer Rechtsposition als Gesellschafter, genügt es nach der Rechtsprechung des BGH, wenn der Geschädigte im Gegenzug die Abtretung sämtlicher Rechte aus der Beteiligung als Zug um Zug zu gewährende Leistung anbietet (BGH Urt. v. 10.7.2012 - XI ZR 295/11, BeckRS 2012, 16983).
  • BGH, 23.09.2014 - II ZR 317/13

    Kein Anspruch auf Rückabwicklung einer Beteiligung an stiller Gesellschaft bei

  • BGH, 16.06.2016 - I ZB 66/15

    Schadensersatzpflicht wegen des Verstoßes gegen die einem

  • LG Hamburg, 28.07.2023 - 310 O 225/22

    Ansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung: unzureichende Aufklärung über

    Die Bedeutung des FIFO-Prinzips hat das Landgericht Hamburg in einem Parallelverfahren (325 O 100/19) im Urteil vom 19.02.2021 auf S. 9 wie folgt zusammengefasst:.

    Unzutreffend sei aber die Auffassung des Landgerichts Hamburg im Verfahren 325 O 100/19, wonach die Kläger möglicherweise eine unabsehbare Zeit warten müssten, der Auszahlungszeitpunkt für sie mithin unkalkulierbar werde.

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